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Kosten

Tarife, Konditionen und Kostenübernahme

Die Leistungen für die psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung werden als ambulante Behandlungskosten durch die Grundversicherung der Krankenkasse übernommen. Auf Wunsch ist auch die Selbstzahlung möglich.
Die Körpertherapeutischen Behandlungen werden in der Regel von der Grundversicherung nicht übernommen, aber von einer Reihe von Zusatzversicherungen. Hier muss im Einzelfall geprüft werden welche Kostenübernahme möglich bzw. welcher Selbstbehalt vom Patienten zu leisten ist. Die Abrechnung der Leistungen der Praxis wie auch der Rechnungsversand erfolgen durch die Ärztekasse.

Tarmed

Grundsätzlich werden die erbrachten Leistungen direkt über die Krankenkasse verrechnet (Tiers payant).
Die Ärztekasse sendet die Rechnung an die Krankenkasse. Diese begleicht die Rechnung und sendet Ihnen eine Abrechnung plus eine Rechnung für einen allfällig von Ihnen zu leistenden Restbetrag bzw. Selbstbehalt. Auf Wunsch kann im Einzelfall auch eine direkte Rechnungsstellung an den Patienten erfolgen (Tiers garant).

Die Basis für die Abrechnung der medizinischen Leistungen bildet der jeweils gültige Tarmed-Tarif mit den entsprechenden Positionen. Sie werden nach effektiver Inanspruchnahme abgerechnet. Leistungen in An- bzw. in Abwesenheit des Patienten werden separat ausgewiesen.

Tarmed-Tarif (Richtwert)

 

  • Leistungen des Arztes CHF 184.23 / 60 Min.
     
  • Leistungen in Anwesenheit des Patienten
    • Einzel-, Paar/Familien- oder Gruppen-Therapien/Konsultationen mit dem Facharzt
    • Dabei wird zusätzlich für die Vorbereitung und Dokumentation der Sitzungen ein Zuschlag verechnet, üblicherweise zusätzlich bis 10 Min. pro 1-stündiger Behandlung
  • Leistungen in Abwesenheit des Patienten
    • Erweiterte Dokumentation von Behandlungssitzungen
    • Erstellen von ärztlichen Dokumenten (falls nicht anderweitig dem externen Auftraggeber verrechnet), inkl. Rezepte und Zeugnisse
    • Kontakt mit zuweisenden, mit- und nachbehandelnden Ärzten oder Psychotherapeuten (schriftliche Berichte, Telefonate)
    • Kontakte mit anderen Dritten, z.B. Arbeitgeber/Beratungsstellen/soziale Einrichtungen (falls einvernehmlich vereinbart 
  • Zusatzversicherung
    • Bezüglich ärztlicher und delegierter Psychotherapie: Falls ausdrücklich gewünscht (z.B. bei unterschiedlicher Franchise), kann auch die psychotherapeutische Leistung zu Lasten der Zusatzversicherung abgerechnet werden, dann gelten die Tarife für Selbstzahler, siehe unten
    • Bezüglich Körpertherapien: Siehe oben
  • Selbstzahler
    • Leistungen des Arztes CHF 230.-/h
  • Weitere Regelungen
    • Im Verhinderungsfall bitten wir Sie sich bis 24 Stunden vorher abzumelden. Ansonsten wird bei Einzeltherapiestunden eine Pauschale von CHF 150.00, bei Gruppentherapien von CHF 40.00 verrechnet.
    • Vorbehalten bleiben unabhängige Tarif-Regelungen bei anderen Auftraggebern